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(auch in Kooperation)
Eines der besonders heiklen Kapitel ist das Autofahren – Statussymbol vor allem für die Herren der Schöpfung in der jetzigen älteren Generation, aber auch darüber hinaus Selbstverständlichkeit und für viele Menschen und ihre Mobilität unverzichtbar.
In Bezug auf die generelle Fahrtüchtigkeit von Menschen mit Demenz streiten sich die Fachleute: Die Einen halten es durchaus für vertretbar, dass ein Mensch mit einer Alzheimer Demenz in der Frühphase noch Auto fährt (allerdings nur vertraute Wege und möglichst in Begleitung). Andere lehnen das Autofahren bei einer diagnostizierten Alzheimer Demenz aus Verantwortungsgründen kategorisch ab.
In jedem Fall ist es schwierig, in der Praxis damit umzugehen:
Im ungünstigsten Fall kann der Erkrankte bei einer Schadensverursachung trotz der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung zur finanziellen Mitverantwortung gezogen werden.
Die Rechtsanwältin Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, hat die Haftungsverantwortung von Ärzten bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit ausführlich beschrieben. Sie finden diesen Text hier.