
Aktuelles und Interessantes zum Thema Demenz in Fernsehen, Internet und Radio finden Sie hier.
Möchten Sie nachhaltig Gutes tun für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen? Dann unterstützen Sie bitte die Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg!
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(auch in Kooperation)
Unüberlegte Käufe und andere Rechtsgeschäfte können bei einer Hirnleistungsstörung mit Hilfe eines ärztlichen Attestes in der Regel rückgängig gemacht werden. Die fehlende Einsicht des Menschen mit Demenz ist dafür Voraussetzung.
Die Errichtung eines wirksamen Testamentes setzt die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Zu empfehlen ist, ein Testament von einem Notar beurkunden zu lassen. Er muss die Geschäftsfähigkeit dabei prüfen.