"Frisch serviert..."


Singen kennt kein Alter!

Noten ©dancwart (piqs.de)

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für Betreuungsgruppen und Häusliche Betreuungsdienste

Vollmacht und gesetzliche Betreuung

Von besonders großer Bedeutung im Demenzbereich sind die Themen vorsorgende Verfügungen und Betreuungsrecht.

Vollmachten: Rechtzeitig für Klarheit sorgen

Am Beginn oder im Verlauf einer Demenzerkrankung stellen sich Fragen zur rechtlichen Vertretung (Generalvollmacht, partielle Vorsorgevollmachten oder gesetzliche Betreuung). Es ist wichtig und sinnvoll, in guten Tagen eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Ein Mensch mit Demenz muss zur freien Willensbestimmung noch in der Lage sein, also volle Geschäftsfähigkeit besitzen.

Ziehen Sie einen Notar hinzu

Empfehlenswert ist, die General- oder Vorsorgevollmacht von einem Notar ausstellen und beurkunden zu lassen. Dabei kann auch über die Notwendigkeit eines Kontrollbetreuers gesprochen und entschieden werden. Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer stehen in einem engen Vertrauensverhältnis. Eine Generalvollmacht ist umfassend.

Gesetzliche Betreuung: Umfassend oder nur in Teilbereichen

Die gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht  kann umfassend oder nur für erforderliche Aufgabenkreise erlassen werden. Diese sind z.B. ärztliche Versorgung, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung (Pflegeheim), Renten- und Versicherungsangelegenheiten, Öffnen der Post.
Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierung, starke Beruhigungsmittel u.a. bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichtes.

Wahlen

Im Falle einer gesetzlichen Betreuung ist das Wahlrecht nur dann ausgeschlossen, wenn die Betreuung „sämtliche Angelegenheiten“ umfasst.

Gesundheitsvollmacht

Eine Zusammenfassung der aktuellen Bestimmungen und Fragestellungen zu einer Gesundheitsvollmacht finden Sie hier – Verfasser ist der in Theorie und Praxis erfahrene Experte Prof. Konrad Stolz.

Sehr klar und informativ sind auch seine Folien zum Thema "Ethische und rechtliche Fragen beim Einsatz technischer Hilfen in der Pflege". Hier sind unter anderem noch einmal die wichtigsten Eckpunkte zu den Themen Vorsorgeverfügungen, Patientenverfügung, Gesetzliche Betreuung etc. aufgeführt und anschaulich erklärt.