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(auch in Kooperation)
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Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz haben den Anspruch, ein kleines und geschütztes Angebot mit möglichst familienähnlicher Atmosphäre umzusetzen.
Bei dieser Wohnform sind die Bewohnerinnen und Bewohner autonome Mieter, die z.B. selbst (bzw. ihre Angehörigen) ihren Pflegedienst wählen können. Es gibt hier keinen Träger, sondern eine Auftraggebergemeinschaft, die von den Angehörigen gebildet wird. Die Angehörigen treffen demnach alle wichtigen Entscheidungen und arbeiten in aller Regel auch ein Stück weit aktiv in der jeweiligen Wohngemeinschaft mit.
Insgesamt gilt das Prinzip der "geteilten Verantwortung" zwischen Angehörigen bzw. den gesetzlichen Betreuern, den Pflegediensten und dem Vermieter. Von daher verstehen sich ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz insgesamt bewusst nicht als stationäre Einrichtung, sondern als ambulantes Angebot im privaten Bereich mehr>>