"Frisch serviert..."


Singen kennt kein Alter!

Noten ©dancwart (piqs.de)

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Pflegevertrag mit ambulantem Pflegedienst jederzeit kündbar

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Pflegebedürftigen

Hat ein Pflegebedürftiger das Vertrauen in den Anbieter eines ambulanten Pflegedienstes verloren, kann der Pflegevertrag jederzeit gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag eine Kündigungsfrist vorsieht. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes weißt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Nähere Informationen finden Sie hier.

05.01.2012/ Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg

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