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Recht und Gesetz
Hat ein Pflegebedürftiger das Vertrauen in den Anbieter eines ambulanten Pflegedienstes verloren, kann der Pflegevertrag jederzeit gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag eine Kündigungsfrist vorsieht. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes weißt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Nähere Informationen finden Sie hier.
05.01.2012/ Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg