
Aktuelles und Interessantes zum Thema Demenz in Fernsehen, Internet und Radio finden Sie hier.
Möchten Sie nachhaltig Gutes tun für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen? Dann unterstützen Sie bitte die Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg!
Nähere Informationen finden Sie hier.
(auch in Kooperation)
Mit niederschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit Demenz sind in erster Linie Betreuungsgruppen und Häusliche Betreuungsdienste bzw. HelferInnenkreise gemeint.
Das Grundanliegen dieser Betreuungsangebote ist es, pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz bei der oft maßlos anstrengenden Pflege und Betreuung zu entlasten und ihnen ein wenig freie Zeit zu verschaffen. Denn selbst ein Arztbesuch oder ein Friseurtermin kann für die Pflegenden zum Problem werden, wenn es niemanden gibt, der sich in dieser Zeit um die erkrankte Person kümmert.
Der Begriff "niederschwellig" ist im Gesetz verankert und drückt aus, dass die Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen leicht zugänglich sein sollen, dass "die Schwelle niedrig ist", daran teilzunehmen. Dazu gehört z.B., dass das Angebot möglichst wohnortnah und kostengünstig stattfindet oder ein Fahrdienst z.B. auch mobilitätseingeschränkten Personen die Teilnahme ermöglicht.
Die erste Betreuungsgruppe wurde 1991 in Stuttgart-Birkach von ehemals pflegenden Angehörigen gegründet. Diese hatten sich während der langjährigen Pflege ihrer Partner mit ihrem Schicksal völlig allein gelassen gefühlt. Das Fazit dieser Erfahrungen, so die eigentliche Gründerin der Betreuungsgruppen: "Entweder nie mehr an das Vergangene denken oder etwas an dieser schlimmen Situation ändern!" Die ehemals pflegenden Frauen entschieden sich für Letzteres und boten bald – unter Mitwirkung einer Fachkraft – zunächst an einem Nachmittag pro Woche einen Betreuungsnachmittag für Demenzkranke an. Die örtliche Gemeinde hatte ihnen dafür leer stehende Räumlichkeiten überlassen. Federführend engagiert war bei dieser ersten Gruppe Anneliese Heyde, ehemaliges Vorstandsmitglied der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg.
Der erste HelferInnenkreis entstand 1995 in Nürnberg. "Hätten Sie uns nicht jemanden, der mal für ein paar Stunden bei meiner Mutter bleibt?" So oder ähnlich lauteten immer wieder Anfragen pflegender Angehöriger bei den Mitarbeitenden der Angehörigenberatung Nürnberg e.V. Die Beratungsstelle gründete daraufhin einen sogenannten HelferInnenkreis zur stundenweisen Betreuung Demenzkranker im häuslichen Bereich, und zwar durch geschulte und fachlich begleitete "HelferInnen".
Die Entwicklung der niederschwelligen Betreuungsangebote in Baden-Württemberg zeigt einen kontinuierlichen Anstieg. Zum 01.01.2012 gibt es landesweit 456 geförderte Betreuungsgruppen und 86 Häusliche Betreuungsdienste, sowie zehn Beratungs- und Vermittlungsagenturen. Finanziell gefördert werden die Niederschwelligen Betreuungsangebote durch das Land Baden-Württemberg, die Kommunen und die Pflegekassen.
Der Bedarf an niederschwelligen Betreuungsangeboten wächst insbesondere auch mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz im Juli 2008 deutlich. Auf Grund der großen Nachfrage bauen viele Träger die niederschwelligen Betreuungsangebote aus: mit einem zweiten Betreuungsnachmittag, einer ganztägigen Betreuung, z.B. auch am Wochenende oder – ganz im Sinne eines wohnortnahen Angebots – mit einer weiteren Betreuungsgruppe in einer anderen Gemeinde. Vor allem in Städten, in denen es schon mehrere Betreuungsgruppen gibt, zeigt sich eine Tendenz zur Differenzierung. Es werden spezielle Gruppen für Menschen mit Demenz in einer frühen Phase der Erkrankung gegründet. Sie unterscheiden sich von den herkömmlichen Gruppen darin, dass sie – je nach Konzept – z.B. eine Auseinandersetzung mit der Krankheit durch Gespräche anbieten, Erlebnismöglichkeiten auch im öffentlichen Raum (Museums- und Cafébesuche, Kegeln, etc.) schaffen oder/und einen Schwerpunkt auf körperliche Bewegung setzen.
Bei beiden Angebotsformen, der Betreuungsgruppe und dem HelferInnenkreis, war von vornherein klar, dass sie nur mit ehrenamtlich bzw. bürgerschaftlich engagierten Menschen zu verwirklichen sind. Denn eine so intensive Betreuung wie die 1:1-Betreuung in einer Betreuungsgruppe bzw. die Einzelbetreuung im häuslichen Bereich ausschließlich durch bezahlte Kräfte wäre zu teuer. Die Angebote sollten aber damals wie heute niederschwellig sein. Das heißt, es sollten keine Hürden (z.B. durch hohe Kosten) geschaffen werden, die es den Angehörigen erschweren würden, diese Hilfen anzunehmen. In der Praxis zeigt sich nach wie vor, dass es pflegenden Angehörigen von Demenzkranken ohnehin oft sehr schwer fällt, erstmals fremde Hilfe anzunehmen. Wenn dieser Schritt aber einmal getan ist, werden die Angebote meist kontinuierlich und sehr gerne angenommen.
Von Ehrenamtlichen wird vor allem erwartet, dass sie kontinuierlich mitarbeiten. Das heißt, dass sie an mindestens zwei Nachmittagen im Monat zur Verfügung stehen sollten, dass ihr Einsatz zuverlässig erfolgt und dass sie neben dem Interesse, das vorausgesetzt wird, ein gewisses Maß an Belastbarkeit mitbringen sollten – schließlich werden sie auch mit schwierigem und auffälligem, teils unangenehmem Verhalten, Krankheit, Abbau, Abschied und Tod konfrontiert.
Der Träger des Angebots ist wiederum in der Pflicht, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, zu begleiten, zu qualifizieren und wertzuschätzen. Dazu gehören vor allem regelmäßiger Austausch mit Fachkräften, Fortbildungen, gesellige Aktivitäten und unserer Meinung nach auch eine Aufwandsentschädigung.
Des weiteren sollte der Träger im Rahmen von Versicherungen diverse mögliche Risiken abdecken: Genannt sei eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und gegebenenfalls eine Dienstfahrtenvollkaskoversicherung.
Begleitend zur Gründung und Unterhaltung einer Betreuungsgruppe oder eines Häsulichen Betreuungsdienstes für Menschen mit Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen ist eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit notwendig: die Bevölkerung soll über die Krankheit, deren Auswirkungen und die kräftezehrende Lebenssituation der Pflegenden sowie das neue Angebot z.B. einer Betreuungsgruppe informiert werden.
Durch eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit erfahren Pflegende von diesem Entlastungsangebot, Fachpersonen können darauf verweisen, Menschen mit Interesse am ehrenamtlichen Engagement können für die Mitarbeit gewonnen werden.
Es hat sich bewährt, in den Wochen vor dem Start des Angebots eine öffentliche Auftaktveranstaltung zur Gründung der Betreuungsgruppe oder des Häuslichen Betreungsdienstes zu machen. Der Termin wird in der Presse und den lokalen Anzeigern angekündigt und Multiplikatoren (Mittlerpersonen) wie Mitarbeiter von Fachstellen, Ärzte, Stadtrat, etc. werden persönlich eingeladen.
Vorträge z.B. über das Krankheitsbild Alzheimer, Wirkungen auf Betroffene und Angehörige, Umgang mit den Erkrankten, Entlastungshilfen für Pflegende mit Referenten aus dem medizinischen und psychosozialen Bereich können in das Thema einführen und einen ersten Zugang vermitteln.
Es ist zu empfehlen, die Presse zu dieser Veranstaltung einzuladen.
Hilfreich ist es, wenn Sie bei dieser Veranstaltung Listen auslegen, eine für Pflegende, die Interesse haben, ein solches Angebot zu nutzen und eine für Personen, die sich gerne ehrenamtlich engagieren möchten.
Sprechen Sie sogenannte Multiplikatoren an, also Personen, die Kontakte zu Pflegenden haben. Stellen Sie Ihnen das Angebot vor und bitten Sie sie, es bekannt zu machen. Weisen Sie dabei auch darauf hin, dass manche Angehörige wiederholt auf das Angebot aufmerksam gemacht werden sollten, natürlich, ohne diese zu bedrängen!
Multiplikatoren sind z.B.
Stellen Sie ein Faltblatt oder Handzettel her, in dem das Angebot vorgestellt wird. Verteilen Sie diese an obengenannte Multiplikatoren und legen Sie sie nach Absprache in gut besuchten Einrichtungen wie Volkshochschulen, Bibliotheken und Geschäften auf. Informieren Sie regelmäßig in der regionalen Presse und den kommunalen und kirchlichen Mitteilungsblättern über die Gruppe. Hilfreich kann auch ein direktes Gespräch mit einem Journalisten sein.
Stellen Sie das Betreuungsangebot außerdem bei lokalen Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit, Alter und/oder bürgerschaftliches Engagement vor (evtl. mit einem Informationsstand) und seien Sie z.B. bei Stadtteilfesten oder auf dem Weihnachtsmarkt präsent.
Viele pflegende Angehörige haben Schwierigkeiten, eine Betreuung durch fremde Menschen anzunehmen.
Verweisen Sie deshalb auf den hohen Wert von Erholungsphasen oder auch die Möglichkeit, andere wichtige Erledigungen tätigen zu können. Denn nur wer als Pflegender auch auf sich selber achtet, kann die Pflege und Betreuung eines Menschen mit Demenz auf Dauer durchhalten.
Und: Ein Nachmittag mit angemessener Anregung tut den Erkrankten oft schlicht gesagt einfach gut.
Sinnvoll ergänzt wird die Arbeit der Niederschwelligen Betreuungsangebote durch eine Angehörigengruppe.
Angehörige erhalten hier Informationen und können sich gegenseitig Ratschläge geben. Sie finden psychische Entlastung durch die Möglichkeit der Aussprache und vor allem das Gefühl, das nur gleich oder ähnlich Betroffene vermitteln können, verstanden zu werden.
Einer Liste der Angehörigengruppen in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Begleitung von Betreuungsgruppen und Häuslichen Betreuungsdiensten. Nutzen Sie unsere Kompetenz!
Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau einer Betreuungsgruppe oder eines Häuslichen Betreuungsdienstes im Rahmen eines Beratungsgesprächs (Antragstellung, Finanzierung, konzeptionelle Fragen etc.)!
Vorab aber bieten wir umfangreiche Informationen in Form der Broschüren "Helferinnen in der häuslichen Betreuung von Demenzkranken" und "Betreuungsgruppen für Demenzkranke" an. Letztere wurde von unserer Mitarbeiterin Sabine Hipp für die Praxisreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erarbeitet. Ergänzend dazu bieten wir eine "Infomappe Betreuungsgruppen" und eine "Infomappe Häusliche Betreuungsdienste" mit diversen Arbeitshilfen an.
Für Interessenten an diesen Infomappen, die außerhalb von Baden-Württemberg wohnen, weisen wir darauf hin, dass sich die in den Infomappen enthaltene Betreuungsangebote-Verordnung und die Förderrichtlinien nur auf dieses Bundesland beziehen.
Für eine evtl. Auftaktveranstaltung zur Gründung einer Betreuungsgruppe oder eines Häuslichen Betreuungsdienstes sind wir bei der Suche nach Referenten behilflich oder beteiligen uns nach Möglichkeit auch gerne selbst mit einem Vortrag.
Für Ihre Veranstaltung können Sie sich unseren Informationsstand ausleihen sowie Informationsmaterial aus unserem umfangreichen und informativen Angebot bei uns beziehen.
Außerdem können wir Ihnen Hospitationsmöglichkeiten in einer bestehenden Gruppe oder einem Häuslichen Betreuungsdienst vermitteln.
Auch für die bereits bestehenden Gruppen bieten wir Beratung und Begleitung zu inhaltlichen und konzeptionellen Fragen an. Dabei ist unser Anliegen einerseits natürlich die Qualitätssicherung der Arbeit, andererseits aber auch die konkrete Hilfestellung in Einzelfragen sowie bei Krisensituationen.
Eine qualitativ hochwertige Arbeit in den niederschwelligen Betreuungsangeboten und damit verbunden eine kompetente, fachliche Begleitung der ehrenamtlich/bürgerschaftlich Engagierten sind uns ebenfalls besondere Anliegen. Mit unserem differenzierten jährlichen Fortbildungsangebot für die niederschwelligen Betreuungsangebote bedienen wir grundsätzlich alle hier tätigen Zielgruppen: die ehrenamtlich/bürgerschaftlich Engagierten als tragende Pfeiler dieser Arbeit, die Fachkräfte in den Betreuungsgruppen und die Organisatoren der Häuslichen Betreuungsdienste.
Auch für neu Mitarbeitende in bereits bestehenden Betreuungsgruppen bieten wir Fortbildungen an.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei unserem monatlichen Vortragsprogramm in Stuttgart über verschiedene Aspekte des Themas Alzheimer und andere Demenzen zu informieren. Wir veranstalten diese Vorträge in Kooperation mit der Alzheimer- und Fachberatung Demenz der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart im Treffpunkt Senior. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir sehen es als wichtige Aufgabe an, die bestehenden Angebote zu begleiten und zu vernetzen.
Dies geschieht durch Rundschreiben an die Träger und Mitarbeitenden der beiden Betreuungsformen (die Rundschreiben der letzten Jahre können Sie auf dieser Seite im Kapitel "Informationsmaterial und Fortbildungen" nachlesen), einschlägige Mitteilungen und Berichte in unserem Mitgliedermagazin alzheimer aktuell und nicht zuletzt über unsere Webseite und unseren Online-Newsletter.
Außerdem bieten wir immer wieder Austauschtreffen für die jeweiligen Fachkräfte bzw. Organisatoren an.
Wir erfassen und aktualisieren auf unserer Webseite kontinuierlich die Daten der Betreuungsgruppen und Häuslichen Betreuungsdienste in Baden-Württemberg.
Damit können Angehörige über unsere Rubrik "Hilfe vor Ort" "Betreuungsgruppen" und "Häusliche Betreuungsdienste" schnell die für sie nächstgelegene Gruppe ausfindig machen. Anbieter niederschwelliger Betreuungsangebote haben selbst jederzeit die Möglichkeit, mit anderen Gruppen Kontakt aufzunehmen.
Die einzelnen Betreuungsangebote können sich auch gerne ausführlicher auf unserer Webseite darstellen – sei es mit einem besonderen Angebot, mit einzelnen Veranstaltungen oder der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen. Eine Mail an uns genügt, redaktionelle Änderungen behalten wir uns selbstverständlich vor.
Menschen mit Demenz, bei denen der medizinische Dienst der Krankenkassen die Demenz festgestellt hat – das gilt auch bei Pflegstufe 0 – können den Teilnehmerbetrag für die Betreuungsgruppe bzw. die Kosten für die Betreuungsstunden des Häuslichen Betreuungsdienstes von der Pflegekasse erstattet bekommen. Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz sieht für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen durch anerkannte Dritte einen Betrag von bis zu 2400.- € pro Jahr vor.
Außerdem ist bei Menschen mit Demenz, die in das Pflegeversicherungsgesetz eingestuft sind, in der Regel eine Kostenerstattung (bis zu 1510.- € pro Jahr) im Rahmen der Verhinderungspflege möglich, sofern das Geld nicht anderweitig verwendet wird.
Das Pflegeversicherungsgesetz ermächtigt die Länder in §45b,c SGB XI Näheres zur Anerkennung und Förderung der niederschwelligen Betreuungsangebote in den Bundesländern durch Rechtsverordnung fest zu legen.
Hier finden Sie die neue Betreuungsangebote-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Februar 2011, die am 22. März 2011 in Kraft getreten ist. Zeitgleich ist die bisherige Betreuungsangebote-Verordnung vom 11. Juni 2002, geändert durch die Verordnung vom 8. April 2003 außer Kraft.
Die Betreuungsangebote-Verordnung enthält die landesrechtlichen Bestimmungen zur Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach §45c SGB XI (vor allem Betreuungsgruppen und Häusliche Betreuungsdienste). Neu aufgenommen ist die "Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe" (z.B. Pflegebegleiter-Initiativen und Seniorennetzwerke) nach §45 d SGB XI.
Rechtliche Grundlage für die finanzielle Förderung der niederschwelligen Betreuungsangebote durch das Land Baden-Württemberg ist die Verwaltungsvorschrift des Sozialministerium zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV Ambulante Hilfen) vom 22.12.2011. Ein Schreiben des Sozialministeriums, das u.a. die wesentlichen Änderungen durch diese Verwaltungsvorschrift beschreibt, finden Sie hier.
Der Verwaltungsvorschrift (früher: "Richtlinien") zufolge fördert das Land Baden-Württemberg – nach Maßgabe des Haushaltsplans – Betreuungsgruppen mit bis zu 2.500 € pro Jahr und Häusliche Betreuungsdienste mit bis zu 1.250 € pro Jahr und zwar jeweils im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Allerdings ist die Förderung Häuslicher Betreuungsdienste durch das Land pro Landkreis limitiert und auch abhängig von einer kommunalen Förderung. Die neuen Antragsformulare, die nach den Änderungen der Verwaltungsvorschrift für alle Förderanträge nach §45c und d SGB XI einheitlich sind, finden Sie hier.
Die Pflegekassen beteiligen sich an der Förderung aller niederschwelliger Betreuungsangebote jeweils in Höhe der Fördersumme des Landes und der Kommunen. Dafür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Bei Angeboten, die keine Landesförderung erhalten, aber von den Kommunen oder auch der Arbeitsverwaltung gefördert werden – das sind in der Praxis in den meisten Fällen Häusliche Betreuungsdienste – beteiligen sich die Pflegekassen ebenfalls in gleicher Höhe wie die Kommunen. Für diese Förderart gilt ein anderes Förderverfahren, das Antragsformular ist aber das gleiche. Allerdings muss zusätzlich eine Projektbeschreibung ausgefüllt werden, die Sie als PDF-Datei hier und zum Ausfüllen hier finden.
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg hat u.a. die Aufgabe, diese Anträge im Koordinierungsausschuss vorzustellen und fachlich zu bewerten. Träger, die einen solchen Antrag stellen, werden daher gebeten, die Projektbeschreibung - zusätzlich zur regulären Antragstellung - per Mail an sabine.hipp(at)alzheimer-bw.de zu senden.
Hier finden Sie das Ablaufschema zum Förderverfahren nach §45c und §45d SGB XI. Es enthält die wesentlichen Informationen zur Antragstellung für neue sowie für bereits geförderte niederschwellige Betreuungsangebote, für Angebote mit Landesförderung und solche, die nur von den Kommunen und den Pflegekassen gefördert werden, sowie für Modellvorhaben.
Bei Fragen zur finanziellen Förderung niederschwelliger Betreuungsangebote nach §45c SGB XI durch das Land, die Kommunen, die Arbeitsverwaltung und die Pflegekassen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Sabine Hipp. Dies gilt insbesondere für Angebote, die eine öffentliche Förderung ausschließlich durch die Kommunen und die Arbeitsverwaltung erhalten, also bei Anträgen, die direkt an den Koordinierungsausschuss Betreuungsangebote gestellt werden.
Die Sitzungen des Koordinierungsausschusses Betreuungsangebote finden im Jahr 2012 an folgenden Terminen statt: 14.03., 10.07. sowie an zwei weiteren Terminen im Herbst, die wir Ihnen an dieser Stelle rechtzeitig bekannt geben.
Was ist als Beschäftigung für Menschen mit Demenz geeignet? Auf was muss geachtet werden? Wie ist die Rolle der Betreuenden?
Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Engagierte, die Menschen mit Demenz begleiten, sei es in einer Betreuungsgruppe oder zu Hause als Angehöriger oder Ehrenamtlicher in einem Häuslichen Betreuungsdienst.
Eine umfangreiche Zusammenstellung von Aktivierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenz finden Sie hier.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat in ihrer Praxisreihe zwei Informationsbroschüren veröffentlicht, die Sie bei uns bestellen können.
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg hat folgende Materialien herausgebracht
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg bietet regelmäßig Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen von Niederschwelligen Betreuungsangeboten an. Sie finden das aktuelle Programm hier.
In ihrem jährlichen Rundschreiben an die Träger, Fachkräfte und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in Betreuungsgruppen und Häuslichen Betreuungsdiensten für Menschen mit Demenz informiert unsere Mitarbeiterin Sabine Hipp über Neuigkeiten im Bereich Niederschwellige Betreuungsangebote. Sie können das jeweilige Rundschreiben nachlesen, wenn Sie auf das entsprechende Jahr klicken.
Die Sozialstation Südlicher Breisgau hat das Handbuch "Ehrenamtliche Betreuung Demenzkranker" herausgebracht.
Zielgruppe dieses gut strukturierten Schulungsprogramms sind ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die sich in Betreuungsgruppen oder in der häuslichen Betreuung von Menschen mit Demenz engagieren.
Das Schulungsprogramm sieht 18 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten vor und ist als ein erster Baustein gedacht. Weitere sollen folgen, wenn die BetreuerInnen bereits in der Praxis tätig sind. Der Schwerpunkt der Publikation ist dem Verständnis und dem Umgang mit Demenzkranken gewidmet, behandelt einführend aber auch das Krankheitsbild und abschließend rechtliche Aspekte der Betreuungsarbeit. Das Werk enthält umfangreiches Anschauungs- und Arbeitsmaterial als Vorlagen für Overheadfolien, die in einer beigefügten CD-ROM gespeichert sind (Word u. PowerPoint-Dateien). Ergänzt wird dieses „Handbuch für Kursleiter“ durch ein Handbuch für die Kursteilnehmer, das quasi als Skript vor allem Texte und Grafiken zu den einzelnen Themen enthält.
Das Handbuch ist in zwei Versionen erschienen:
1. Ehrenamtliche Betreuung Demenzkranker - Handbuch für Kursleiter
Preis: 17,50 €* (Selbstkosten) + Porto und Verpackung
2. Ehrenamtliche Betreuung Demenzkranker - Handbuch (für Ehrenamtliche als Skript)
Preis: 15,00 €* (Selbstkosten) + Porto und Verpackung
* alle Preisangaben ohne Gewähr
Sie können das Handbuch über die Sozialstation Südlicher Breisgau e.V., Tel. 07633 / 1 22 19; Fax. 07633 / 92 89-15 beziehen.
Wenn Sie weiterführende Informationen haben möchten, klicken Sie bitte auf die entsprechende Betreuungsform
oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Sabine Hipp
Koordination niederschwellige Betreuungsangebote
Tel. 0711 / 24 84 96-62,
sabine.hipp(at)alzheimer-bw.de