Demenz-Patientin hat Anrecht auf Reha Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg

Recht und Gesetz

Eine Krankenkasse muss auch Demenz-Patienten unter Umständen eine stationäre Rehabilitation bezahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Stuttgart (LSG) und verurteilte die Kasse, einer 78 Jahre alten Versicherten, die seit 2013 an Alzheimer leidet, eine vierwöchige Reha-Maßnahme in einem Therapiezentrum in Begleitung des Ehemanns in Höhe von 5600 Euro zu erstatten. Die Krankenkasse hatte dies zuvor unter anderem wegen fehlender Reha-Fähigkeit abgelehnt.

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