Deutsche Alzheimer Gesellschaft Positionspapier zum ärztlich assistierten Suizid

Arbeitshilfen und Informationsmaterial

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.02.2020 hat zu einer breiten Diskussion darüber geführt, wie sich in Zukunft Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege verhalten sollen und wie der Gesetzgeber Fragen der rechtlichen Regelungen der ärztlichen Assistenz zum Suizid regeln soll.

Die Diskussion ist geprägt von den Begriffen "Freiheitsrecht", "Verwirklichung des freien Willens" und "Selbstbestimmung". Auch aus Sicht unseres Bundesverbandes, der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) ist die Selbstbestimmung von Menschen mit Demenz wichtig und zu achten (siehe auch Empfehlungen zur Selbstbestimmung bei Demenz).

Zu hinterfragen ist, ob Menschen mit Demenz Suizidabsichten als Verwirklichung ihres freien Willens und zum Vollzug ihrer Freiheitsrechte äußern oder diese verwirklichen wollen. Es ist davon auszugehen, dass sie eine solche Entscheidung – wie andere Menschen auch – in großer Not und empfundener Aussichtslosigkeit treffen. Dazu zählen beispielsweise die Angst vor Hilflosigkeit und dem Verlust der täglichen Funktionsfähigkeit.

Sie finden die ausführliche Stellungnahme der DAlzG zu diesem Thema hier.