Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads Neuer Selbsteinschätzungsbogen

Wer an einer Demenz erkrankt ist, hat seit der letzten Gesetzesreform wesentlich früher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wie groß der Unterstützungsbedarf ist und welcher Pflegegrad daraus resultiert, wird durch eine Begutachtung festgestellt. Für die Vorbereitung auf diese Pflegebegutachtung können Menschen mit Demenz bzw. ihre Angehörigen jetzt den neuen Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) nutzen. Er hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Bereichen die betroffene Person noch selbstständig ist und wo Hilfebedarf im Sinne der Pflegeversicherung besteht.

Sie finden diesen Selbsteinschätzungsbogen und weitere Informationen rund um die Pflegeversicherung hier.