Neues Infoblatt Berufstätigkeit und Ausstieg aus dem Beruf bei Demenz

Arbeitshilfen und Informationsmaterial

Menschen, die in jüngerem Alter an einer Demenz erkranken, sind häufig noch berufstätig. Für sie stellt sich die Frage, ob sie weiterhin berufstätig sein können und wollen und welche Pflichten sie gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Solange die beruflichen Fähigkeiten durch die Demenz nur gering eingeschränkt sind, kann beispielsweise eine Reduzierung der Arbeitszeit die weitere Berufstätigkeit ermöglichen. Andernfalls ist eine Krankschreibung und die Einleitung der Berentung erforderlich. Finanzielle Unterstützung bietet in dieser Situation eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Feststellung einer Behinderung kann hilfreich sein.

Mehr dazu erfahren Sie im neuen Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG).

Sie finden dieses und weitere Infoblätter hier.