Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein

Politik und Gesellschaft

Am 26.05.2023 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz über Änderungen in der Pflegeversicherung verabschiedet. Angesichts der dramatischen Situation in der Pflege und der steigenden Belastungen für pflegende An- und Zugehörige bedeuten die darin enthaltenen Verbesserungen nur einen Tropfen auf dem heißen Stein, so die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in einer Pressemitteilung.

"Dieses Gesetz ist für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, so wie für alle anderen Pflegebedürftigen auch, eine große Enttäuschung", sagt Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). "Von den Vereinbarungen, die die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag getroffen haben, ist wenig übriggeblieben. An den immer größer werdenden Lücken bei den Unterstützungs­angeboten für die häusliche Pflege ändert sich nichts und der Spielraum für selbst organisierte Hilfe wird immer geringer, da beim Pflegegeld die Inflationsrate noch nicht einmal annähernd berücksichtigt wird."

Derzeit leben in Deutschland rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Rund drei Viertel von ihnen wohnen zu Hause und werden von Familienangehörigen, Freunden oder anderen nahestehenden Personen gepflegt. Oft bedeutet dies einen Einsatz rund um die Uhr und ist häufig sehr belastend. Unterstützende professionelle Pflegeangebote – seien es Plätze in der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder auch Hilfe bei der Körperpflege durch ambulante Pflegedienste sind immer weniger verfügbar. Lösungen dafür sind in dem neuen Gesetz nicht vorgesehen.

Die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen ab 2024 um 5 Prozent und dann die Erhöhung aller Leistungen nach dem Gesetz um 4,5 Prozent ab 2025 gleichen die stark gestiegenen Preise aufgrund der Inflation und der darüber hinausgehenden Preissteigerungen für Pflegeleistungen nicht annähernd aus. Eine regelhafte Anpassung an die Preisentwicklung ist nach dem Gesetz erst ab 2028 vorgesehen – statt wie im Koalitionsvertrag vereinbart ab 2022. Eine Zusammen­legung der Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget wird es erst ab Juli 2025 geben – nachdem dieser Punkt nach zähen Verhandlungen wieder in das Gesetz aufgenommen wurde.

"Dem Gesetz fehlt es an Stellschrauben, die notwendig wären für die Gestaltung einer Pflege- und Versorgungsstruktur, die den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen gerecht wird", sagt Saskia Weiß, Geschäftsführerin der DAlzG. "Trotz der Leistungssteigerungen an manchen Stellen bedeutet dieses Gesetz am Ende eine Fortschreibung der Verschärfung der Situation für die Betroffenen und ihre Familien."

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Auch die ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden im Gesetz finanziell massiv benachteiligt, so die Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften Baden-Württemberg e.V. (LABEWO). Während Bewohner*innen von Pflegeheimen auf eine längst fällige und notwendige Entlastung bei den pflegebedingten Eigenanteilen hoffen können, erhalten Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften eine solche Entlastung nicht, obwohl ihre Eigenanteile in vergleichbarer Höhe wie die in Pflegeheimen liegen.

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Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg teilt die Kritik beider Organisationen am PUEG.