NL Demenz und Corona | Hilfreiches aus der Beratung | 25.06.2020

Die Beratung der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg bleibt erreichbar:

Telefon 0711 24 84 96-63 

Mail beratungalzheimer-bwde


Telefonische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) – Vorbereitung ist jetzt besonders wichtig

Ich bin mir unsicher, welche Fragen mir während des Telefonats zur Begutachtung meines Mannes gestellt werden und wie ich mich vorbereiten kann.

Welche Hilfsmittel könnte ich zur Vorbereitung auf das Telefonat nutzen?

Inzwischen liegt uns das Gutachten vor, wir haben aber den Eindruck, dass einige unserer Argumente nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Was können wir tun?

In den Gesprächen mit Angehörigen, die sich an das Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg wenden, erfahren wir täglich, wie belastend die aktuelle Situation für Angehörige von Menschen mit Demenz ist.

Aufgrund der Corona Pandemie hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK) die persönlichen Begutachtungen im Rahmen der Beantragung eines Pflegegrades bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Die Begutachtung erfolgt derzeit mit Hilfe eines Fragebogens und eines ausführlichen Telefongesprächs, ohne dass der Gutachter den Pflegebedürftigen und das Wohnumfeld persönlich in Augenschein nimmt. Eine gute Vorbereitung auf das Telefonat ist daher umso wichtiger. Wir haben in den letzten Wochen viele Anrufe von Angehörigen erhalten, die wissen wollten, wie sie sich auf ein Telefonat mit dem MDK vorbereiten können, oder uns ihre Erfahrungen mit den telefonischen Begutachtungen geschildert haben.

So bereiten Sie sich auf das Telefonat vor

  • Sorgen Sie für Ruhe und Ungestörtheit

Für das Telefonat brauchen Sie Ruhe und Konzentration. Sorgen Sie deshalb dafür, dass sich jemand für die Zeit des Gesprächs um den erkrankten Angehörigen kümmert, während Sie dem Gutachter allein und in einem anderen Raum die Situation und den Hilfebedarf schildern. Das Gespräch mit dem Gutachter dauert ca. 45 - 60 Minuten.

  • Halten Sie den vorab ausgefüllten Fragebogen bereit

Sie bekommen vorab einen Fragebogen zugeschickt. Füllen Sie ihn sorgfältig aus und halten Sie ihn beim Telefonat bereit. Wenn Sie den ausgefüllten Bogen vor dem Telefonat an den MDK zurückschicken müssen, machen Sie sich für das Gespräch mit dem Gutachter eine Kopie.

  • Legen Sie alle benötigten Unterlagen zurecht

Nach den folgenden Unterlagen werden Sie während des Telefonats gefragt:

>  aktuelle Krankenhaus- und Arztberichte
>  Medikamentenplan
>  Aufstellung vorhandener/genutzter Hilfsmittel
>  Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
>  Pflegedokumentation des Pflegedienstes (falls vorhanden)

  • Machen Sie sich zur Vorbereitung eigene Notizen

Es lohnt sich, etwas Zeit in die eigenen Notizen zur aktuellen Pflegesituation in Ihrem Haushalt zu investieren. Diese Notizen sind hilfreich zur Vorbereitung auf das Gespräch, helfen aber auch dem Gutachter, die Situation richtig einzuschätzen. Da der Gutachter den Betroffenen nicht sieht, ist es umso wichtiger, dass Sie mit Ihren Schilderungen ein realistisches Bild der häuslichen Situation zeichnen.

Eigene Notizen helfen Ihnen zudem, im Gespräch nichts zu vergessen. Während des Gesprächs können Sie abhaken, was Sie bereits geschildert haben. So behalten Sie den Überblick.

  • Nutzen Sie einen Selbsteinschätzungsbogen

Ein Selbsteinschätzungsbogen ist für die Vorbereitung auf das Telefonat äußerst hilfreich. Mit Hilfe des Bogens gehen Sie alle Lebensbereiche (6 Module der Begutachtung) durch. Wo Sie einen Unterstützungsbedarf feststellen, notieren Sie jeweils ein Alltagsbeispiel/eine Alltagssituation, die den Unterstützungsbedarf veranschaulichen. Gehen Sie dabei immer von dem aus, was der Betroffene noch selbstständig bewältigen kann, wenn er alleine ist – auch Aufforderungen, Erinnerungen und Motivation sowie die Anleitung zu Verrichtungen im Alltag werden als Unterstützung gewertet!

Einen Selbsteinschätzungsbogen mit integriertem Pflegegradrechner gibt es z.B. vom VdK.

  • Sprechen Sie Hilfsmittel und Reha-Maßnahmen an

Wenn Sie weitere Hilfsmittel oder eine Reha-Maßnahme beantragen möchten, können Sie dies im Gespräch mit dem Gutachter benennen. Wenn der Gutachter den Bedarf im Gutachten aufnimmt, gilt dies gleichzeitig als Antrag bei der Kasse.

Was tun, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind?

Wenn Sie das Gutachten des MDK und den Bescheid über den Pflegegrad von Ihrer Kasse erhalten, schauen Sie sich beides in Ruhe gründlich an. Wurden alle geschilderten Unterstützungsbedarfe aufgenommen? Sollten Sie nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Dies können Sie formlos tun, indem Sie schreiben, dass Sie dem Bescheid vom (Datum) widersprechen. Den Widerspruch müssen Sie begründen. Führen Sie die Hilfe-/Unterstützungsbedarfe auf, die aus Ihrer Sicht nicht ausreichend oder gar nicht im Gutachten berücksichtigt wurden. Um den Bedarf zu veranschaulichen, können Sie hier die Alltagssituationen und Beispiele aus Ihren Notizen für die Vorbereitung des Begutachtungstermins erneut verwenden.

Weitere Informationen

Ratgeber zur Pflegeversicherung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Informationen zur Pflegebegutachtung während der Corona-Epidemie des MDK

Informationen zur Pflegebegutachtung während der Corona-Epidemie der Verbraucherzentrale

Ratgeber zum Pflegegutachten der Verbraucherzentrale

Wenn ein Gespräch helfen könnte

Die erfahrenen Fachkräfte am Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg suchen im Gespräch mit den Anrufenden Lösungen für individuelle Konfliktsituationen: Montag - Freitag 0711 / 24 84 96-63 (auf Wunsch auch anonym).

Corona: Hilfen und Links

Das Thema Corona beherrscht die Medien. In der Informationsflut ist es wichtig, den Überblick zu behalten und sich auf verlässliche Quellen zu konzentrieren. Wir bemühen uns, die für unseren Bereich wichtigen Informationen zu sichten, zu prüfen und bereitzustellen. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Website www.alzheimer-bw.de.