Die Finanzierung von Pflege und Betreuung soll vorrangig durch die Leistungen der Pflegeversicherung getragen werden. In Fällen, wo dies und das eigene Vermögen nicht aureichen, können zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe – die sogenannte "Hilfe zur Pflege" – beantragt werden. 

Rund die Hälfte aller Pflegeheimbewohner sind auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, um die hohen Kosten eines Heimaufenthalts finanzieren zu können.

Was vielen Menschen nicht klar ist: auch in der häuslichen Pflege besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf Sozialhilfe. Dabei sind die Bedingungen für den Erhalt von Leistungen häufig nicht so hoch wie von vielen Menschen vermutet.

Informationen zur Hilfe zur Pflege