Schwerbehindertenausweis

Bei einer Alzheimer Demenz ist eine langfristige Behinderung zu erwarten. Die Betroffenen haben deshalb in aller Regel einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Je nach Situation und Behinderungsgrad bekommt der Betroffene einen Ausweis, in dem die entsprechenden Merkzeichen angegeben sind und die je nach Bedarfslage unter anderem zu Folgendem berechtigen:

  • zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personen-Nahverkehr (bei Bedarf mit einer Begleitperson)
  • Halbierung der KFZ-Steuer 
  • zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • zur Gebührenreduzierung bei der Grundgebühr für das Telefon

Ein Ausweis über die Behinderung ist beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen.


Unserere Broschüre "Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis – Tipps für Menschen mit einer beginnenden Demenz" vermittelt gut verständlich wichtige Informationen rund um dieses Thema. 

Sie können die Broschüre hier herunterladen oder hier oder unter Telefon 0711 / 24 84 96-60 kostenlos bestellen.


Weitere Informationen zum Thema Schwerbehindertenausweis

VDK Baden-Württemberg:
Der Schwerbehindertenausweis

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Broschüre 'Behinderung und Ausweis'